§ 1 Aufnahme
- Wir können nur Hunde aufnehmen, die haftpflichtversichert und geimpft sind. (der Nachweis darüber ist uns bei einem Erstkontakt vorzulegen)
- Die Tiere dürfen während der Betreuungszeit, keine ansteckenden Krankheiten haben. Gemäß dem Fall, dass ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen darstellt, behält mc-dog sich das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. Der Verdacht auf eine Erkrankung, des zu mc-dog zu gebenden Hundes, ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. mc-dog übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
- Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin bei mc-dog abgeben und dieses mc-dog verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
- Und auch keine unverträglichen Hunde, wir behalten uns vor, einen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen.
§2 Haftungsausschluss
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In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen unter den Tieren kommen übernimmt mc-dog keine Haftung dafür, in diesem Fall kommt der Halter des Verursachers (primär) bzw. dessen Haftpflichtversicherung (sekundär), für entstehende Kosten auf (Dies ist rechtlich nicht anders möglich).
- mc-dog schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung herbeigeführt. Gleiches gilt für einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
- Unser Gelände ist rundherum eingezäunt, gemäß dem Fall, dass sich ein Hund eigenständig befreit, oder während des Bring bzw. Abholvorgangs entwischt übernimmt mc-dog keine Haftung dafür.
§ 3 Rechte von mc-dog
- Hält der Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der Hundehalter bereits jetzt schon ein, dass der Betreuer den Hund in tierärztliche Behandlung gibt. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter.
- Für den Fall, dass der Hund nicht binnen 2 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin aus der Unterbringung abgeholt wird, ist der Betreuer berechtigt den Hund anderweitig abzugeben (z.B. Tierheim).
Sollten dem Betreuer durch die Nichtabholung des Hundes weitere Kosten entstehen, so trägt diese der Hundehalter.
§ 4 Vertragliche Richtlinien
- Innerhalb der Abo`s hat Ihr Hund einen festen Platz bei mc-dog, die Abos haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und gelten bis auf schriftlichen Widerruf (Ausgenommen von der Mindestlaufzeit sind Ausnahmefälle, über die nach Ermessen von mc-dog entschieden wird).
- Die Pauschale innerhalb der Abo`s ist vortlaufend, sie ist als Durchsschnittspreis über das ganze Jahr zu sehen und bezieht evtl. Krankheit, Ferien & Brückentage mit ein. Deswegen werden innerhalb der Abo`s keine Tage gutgeschrieben. Die monatliche Pauschale ist im Voraus, bis spätestens zum 10. Tag eines jeden Monats zu entrichten.
- Die Aufnahme bei 10er und 20er Karten richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Kapazität und kann bei kurzfristiger Anmeldung nicht garantiert werden.
- Bei 10er/ 20er - Karten werden gebuchte Tage auch bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung berechnet.
- Beträge aus gekauften 10er und 20er Karten können nicht wieder ausbezahlt werden.
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